Medienberichte

„Silvia Steiner scheint ihr eigenes Bildungsgesetz nicht zu kennen!“ – Ein Kommentar von Tobias Infortuna

Regierungsrätin Silvia Steiner scheint ihr eigenes Bildungsgesetz nicht zu kennen. So spricht sie an der Pressekonferenz zur Abstimmung vom 22. September von Ukrainern, obwohl diese von der Änderung des Gesetzes, über die abgestimmt wird, gar nicht betroffen sind. Oder handelt es sich dabei um Kalkül, um die Solidarität der Bevölkerung mit den Ukrainern auszunutzen?

Regierungsrätin Silvia Steiner scheint ihr eigenes Bildungsgesetz nicht zu kennen. So spricht sie an der Pressekonferenz zur Abstimmung vom 22. September von Ukrainern, obwohl diese von der Änderung des Gesetzes, über die abgestimmt wird, gar nicht betroffen sind. Oder handelt es sich dabei um Kalkül, um die Solidarität der Bevölkerung mit den Ukrainern auszunutzen?

Weiter behauptet sie, dass vorläufig Aufgenommene, die kriminell sind, ausgeschafft werden. Leider zeigen nur schon die Fälle der letzten Wochen, dass dies nicht der Fall ist. So wurde bereits bekannt, dass der vorläufig aufgenommene Afghane, der im Kanton Zürich eine Migros-Filiale ausgeraubt hatte, in der Schweiz bleiben wird, weil seine Tat zu geringfügig sei, um eine Ausweisung zu rechtfertigen. Demnach wird auch dieser junge Mann stipendienberechtigt sein. Bei den Straftaten, die in die Medien gelangen, dürfte es sich nur um die Spitze des Eisberges handeln.

Die Regierungsrätin spricht auch vom Fachkräftemangel, der mit Asylanten gemindert werden könnte. Hierbei handelt es sich um einen weltfremden Traum. Die allermeisten Asylbewerber mit vorläufiger Aufnahme verfügen nämlich über ein nur sehr geringes Bildungsniveau. Unsere Gewerbebetriebe haben aber bereits Mühe, unter den Jugendlichen, die neun Jahre in der Schweiz geschult wurden, geeignete Lehrlinge zu finden. Die Realität wird so aussehen, dass mit viel Steuergeld Asylanten geschult werden, die dann doch nicht im Arbeitsleben ankommen. Dieser Effekt zeigte sich bereits bei der vom damaligen Bundesrat Christoph Blocher eingeführten Flüchtlingslehre, die sich aus diesem Grund nicht etablieren konnte.

Zudem erwähnt Regierungsrätin Steiner nur immer Krieg als Grund dafür, dass die abgewiesenen Asylanten nicht zurückgeschickt werden. In der Realität sieht es aber so aus, dass der Begriff der Unzumutbarkeit einer Heimkehr immer weiter ausgedehnt wird. Inzwischen gilt zum Beispiel auch eine grosse Arbeitslosigkeit oder eine schlechte psychiatrische Versorgung im Heimatland als Grund, in der Schweiz bleiben zu dürfen.

Tatsache ist, dass die Änderung des Bildungsgesetzes zu einer definitiven Aufnahme von Asylanten führen würde, die die Schweiz eigentlich verlassen müssten. Darum ist diese Gesetzesänderung abzulehnen.

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